Dr. Stefan Günther – Ihr Fachanwalt im Erbrecht und Rechtsanwalt in Wiesbaden für Fragen zum Testament, Schenkung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft

Als in Wiesbaden zugelassener Fachanwalt für Erbrecht berate ich, Dr. Stefan Günther, Sie gerne in allen damit in Verbindung stehenden Fragen. Insbesondere, ob
• Die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll
• Gefahr von Schenkungen für den Pflichtteil
• Die Berücksichtigung der Kinder im Ehegattentestament
• Die Auswirkung fehlerhaften Handelns im Erbrecht

Selbstverständlich übernehme ich für Sie die Prozessvertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Keine noch so umfangreichen, selbst angestellten Nachforschungen, sei es über das Internet oder sog. Ratgeber-Bücher, können die fachlich fundierte Betreuung durch einen Spezialisten ersetzen. Denn für den Laien sind – im Gegensatz zu einem Fachanwalt – die einzeln Komplexe in Sachen Nachlass korrekt einzuordnen. Überdies sind die für das Erbrecht maßgebenden kurzen Fristen, z.B. für die Ausschlagung des Erbteils, Anfechtung der Erbfolge, Umsetzung von Pflichtteil vor dem Amtsgericht Wiesbaden gar nicht bekannt.

Fachanwalt_Erbrecht_Wiesbaden

Gerade im Erbrecht des BGB kommt erschwerend noch die persönliche Trauer hinzu, die den Blick von wesentlichen Maßnahmen ablenkt. Dann ist es meist schwierig, die besonderen Probleme, die in der Praxis immer wieder beim Ehegattenerbrecht, Stichwort: Berliner Testament, der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Pflichtteil oder Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht auftreten, sachgerecht zu bewältigen. Ein erster positiver Schritt ist ihr Interesse am Erbrecht über diese Seite.

Fehler im Erbrecht drohen – ohne die Einschaltung eines Experten

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Wiesbaden, Dr. Stefan Günther, geht davon aus, dass gerade in dieser rechtlichen Materie – wie in keinem anderen Rechtsgebiet in Deutschland – Versäumnisse nicht mehr zu korrigieren sind. Da ist es nutzlos, wenn man  den Erbschein des Amtsgericht Wiesbaden oder ein schönes notarielles Testament in den Händen hält. Auch jede einfache Schenkung mag im Sinne des Erbschaftssteuerrechts gut gemeint sein, kann aber auch im Erbfall Ergänzungsansprüche für den Pflichtteil oder innerhalb der Erbengemeinschaft auslösen. Der streitige Weg zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im Wege der Teilungsversteigerung ist dann vorprogrammiert. Nicht selten gehen die eigenen Kinder mangels testamentarischer Vorsorge im Verhältnis zum Ehepartner mit ihren erbrechtlichen Ansprüchen, trotz Vertretung durch einen Rechtsanwalt, leer aus. Oder es wird einfach versäumt, innerhalb der kurzen Frist von 6 Wochen, das überschuldete Erbe vor dem AG Wiesbaden auszuschlagen. Damit hat man dann meist die Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers zu tragen. Häufig wird jedoch auch voreilig das Erbe vor dem Nachlassgericht Wiesbaden ausgeschlagen, ohne die die spätere Anfechtung der Annahme der Erbschaft in Betracht zu ziehen.

Selbst wenn aber ein Testament bzw. ein Erbvertrag vorliegt, müssen die erbrechtlichen Verhältnisse dadurch nicht einfacher geworden sein. Gerade bei einer Vor- bzw. Nacherbschaft ist die Überlegung zwingend geboten, ob nicht besser auf das Erbrecht durch Ausschlagung verzichtet und der Pflichtteil verlangt werden soll. Die passende Antwort hierzu werden Sie nur durch einen Fachanwalt für Erbrecht erhalten. Ich würde mich daher freuen, Sie als Fachanwalt zu Ihren Fragen im Erbrecht in meiner Praxis in Wiesbaden begrüßen zu dürfen.

 

Für Ihre Fragen:

Tel: 0611/157 501 71

Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Erbrecht

Wilhelmstr. 18

65185 Wiesbaden