Handschriftliches Testament und die Zweifel am Testierwillen
In einer vom OLG Hamm, Az: I-10 W 153/15, vom 27.11.2015 veröffentlichten Entscheidung stand die Überprüfung des Testierwillens im Raum. Die letztwillige Verfügung war nämlich auf einem ausgerissenen Stück Papier aus einer Pergamentrolle verfasst. Das OLG Hamm geht davon aus, dass aus diesem Grund der Testierwille zweifelhaft ist. Denn ein Erblasser, dem an der Umsetzung seiner Verfügung gelegen ist, trägt in der Regel dafür Sorge, dass Dritte seine Erklärung für ernst halten. Im vorliegenden Fall wurde dem nach Auffassung des Gerichts keine Rechnung getragen. Mit der Folge, dass das handschriftliche Testament unwirksam war.